Gepäck
Gepäckbestimmungen
Im Rahmen der Freigepäckgrenze befördert SunExpress pro Fluggast 20 kg Reisegepäck zuzüglich eines Handgepäckstückes von max. 6 kg. Kleinkinder unter 2 Jahren haben eine Freigepäckmenge von 10 kg. Kinderwagen/Buggies, Kinderreisebetten und Autokindersitze werden zusätzlich ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Bei Überschreitung der Freigepäckmenge wird eine Übergepäckrate von 8,- Euro pro kg und Strecke berechnet.
Jeder Fluggast wird gebeten, sein mitgeführtes Gepäck mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsanschrift deutlich zu kennzeichnen. Gepäckverluste oder -beschädigungen sind unmittelbar beim Feststellen des Schadens am Flughafen an das zuständige Abfertigungspersonal zu melden. Da die Haftung aller Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck begrenzt ist, sollten wichtige Sachen im Handgepäck mitgeführt werden. In jedem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung.
Handgepäck
Als Handgepäck ist zur Sicherheit und Bequemlichkeit unserer Fluggäste in der Kabine nur ein Gepäckstück bis max. 6 kg gestattet, dessen Maße nicht größer sein dürfen als 56 x 45 x 25 cm.
Größere Gepäckstücke müssen mit dem Reisegepäck aufgegeben werden. Die Mitnahme von scharfen und spitzen Gegenständen (z.B. Klappmesser, Nagelscheren, Stricknadeln, etc.) im Handgepäck ist nicht gestattet. Sollten bei der Handgepäckkontrolle derartige Gegenstände konfisziert werden, ist eine nachträgliche Gepäckaufgabe in der Regel nicht mehr möglich. Die Fluggäste müssen dann auf die Gegenstände verzichten. Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente sollten nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU, Norwegen, Island und der Schweiz starten, gelten seit November 2006 neue Handgepäckregeln: Flüssigkeiten wie Getränke, Gels, Cremes und Pasten dürfen im Handgepäck nur noch in geringen Mengen mitgeführt werden. Die Türkei hat sich dieser Regelung seit März 2009 angeschlossen. Die Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen.
- Flüssigkeiten im Handgepäck sind nur noch in einzelnen Behältern bis max. 100 ml Größe erlaubt.
- Die einzelnen Behälter müssen in einem wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel von max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
- Pro Passagier ist nur ein Plastikbeutel erlaubt.
- Der Beutel muss an der Kontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im aufzugebenden Koffer ist nach wie vor uneingeschränkt möglich.
Ausnahmen
Keine Einschränkung gibt es für Travel Value & Duty Free-Produkte im Handgepäck, sofern sie nach der Sicherheitskontrolle auf einem EU-Flughafen oder an Bord einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden. In der Tüte muss der Kaufbeleg vom selben Tag vorliegen. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden können außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden. Diese Artikel müssen dem Sicherheitspersonal ebenfalls vorgelegt werden.
Sportgepäck
Pro Passagier wird lediglich eines der nachfolgend aufgeführten Sportgeräte zum angegebenen Pauschalpreis befördert. Jedes weitere Sportgerät wird pro Kilogramm mit der geltenden Übergepäckrate von 8,- EUR pro Strecke berechnet. Anmeldepflichtiges Sportgepäck bitte schriftlich bis spätestens 3 Werktage vor Abflug in unserer Sonderreservierung melden.
Sportgepäck | One-way | Hin- und Rückflug | Hinweis |
Fahrrad | 25 EUR | 50 EUR | bis 30 kg, darüber wie Übergepäck. Fahrräder können nur verpackt befördert werden. Wir empfehlen als Verpackung Fahrradkoffer oder -taschen. Anmeldepflichtig. |
Alle Boards (Surf-, Kite, Body- und Snowboard, sonstige Boards) | 25 EUR | 50 EUR | Bis 140 cm und bis 30 kg ist die Anmeldung des Sportgepäcks nicht erforderlich. |
ab 141 cm und bis 30 kg anmeldepflichtig, darüber wie Übergepäck. Je nach Fluggerät ist die maximal verladbare Länge unterschiedlich. Angabe von LxBxH ist zwingend notwendig. | |||
Kanu, Kajak | 25 EUR | 50 EUR | bis 30 kg, darüber wie Übergepäck. Wir bitten um Verständnis, dass diese hoch-empfindlichen Sportgeräte nur bei Vorlage einer Regressverzichtserklärung befördert werden können. Angabe von LxBxH ist zwingend notwendig. Anmeldepflichtig. |
Gleitschirm, Flugdrachen, Schlauchboot | 25 EUR | 50 EUR | bis 30 kg, darüber wie Übergepäck. Angabe von LxBxH ist zwingend notwendig. Anmeldepflichtig. |
Golfausrüstung | 25 EUR | 50 EUR | pro Gepäckstück bis 30 kg, darüber wie Übergepäck. Anmeldepflichtig. |
Tauchgepäck | 25 EUR | 50 EUR | pro Gepäckstück bis 30 kg, darüber wie Übergepäck. Anmeldepflichtig sind jedoch Tauchlampen und Tauchflaschen. Tauchflaschen werden nur entleert und mit geöffneten Ventilen befördert. Deaktivierte Tauchlampen (Birne oder Akku ausgebaut) werden nur als Handgepäck befördert und müssen am Check-In angemeldet werden. |
Tennis-/Squash-/Badminton- Ausrüstung, Angelgerät, Wasserski, Ski, Inline-Skates, Sportbögen, Reitausrüstung etc. | Übergepäckgebühr | Anmeldung nicht erforderlich. Anrechnung auf das Freigepäck, darüber wie Übergepäck. | |
Gefährliche Gegenstände im Gepäck
Von der Beförderung im internationalen Flugverkehr grundsätzlich ausgeschlossen sind Güter, die nach Art, Beschaffenheit und Inhalt als gefährliche Güter bezeichnet werden oder nach Größe und Art für die Beförderung im Flugzeug ungeeignet sind. Dazu zählen:
Motoren jeglicher Art (ausgenommen Elektromotoren); Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder pyrotechnisches Material; Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale; Behälter mit Gasen und entflammbaren Flüssigkeiten (z.B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas, Verteidigungsspray, Feuerzeug- oder Waschbenzin, Reinigungsmittel, Verdünnungsflüssigkeiten, Lacke oder Klebstoffe); entflammbare Feststoffe (z.B. Streichhölzer); giftige, oxidierende oder ansteckende Substanzen (z.B. Quecksilber, Bleichstoffe, Bakterien oder Viruskulturen), ätzende Stoffe und radioaktive oder magnetische Materialien.
Spitze oder scharfe Gegenstände wie z.B. Messer oder Scheren. Sportwaffen sowie Munition werden nach strengen Sicherheitsregeln befördert und sind anmeldepflichtig.
Beförderung von Tieren
Ihre Sonderreservierung für die Beförderung von Tieren sollten Sie möglichst frühzeitig, spätestens aber bis 3 Werktage vor Abflug bei uns anmelden.
Bei verfügbarer Kapazität und unter Einhaltung der Beförderungsbedingungen sowie der geltenden EU-Reisebestimmungen dürfen Sie einen Hund oder Katze in die Kabine mitnehmen, wenn ein Gewicht von 6 kg nicht überschritten wird.
Die Einhaltung geltender Bestimmungen (wie Einfuhr- und Zollbestimmungen) sowie die Vorlage aller erforderlicher Papiere (Grenzpapiere, amtsärztliche Gesundheitszeugnisse, Impfungen) liegen ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden. Tiere dürfen nur in Begleitung eines Fluggastes im selben Flugzeug reisen.
Anmeldungen sind schriftlich bis spätestens 3 Werktage vor Abflug vorzunehmen.
Laden Sie sich hierfür bitte unser Anmeldeformular herunter.
Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Haustieren sind über Tierärzte bzw. das Verbraucherministerium erhältlich.
Tier-/Beförderungsart | Preis pro Strecke | Hinweis |
PETC Hund/Katze* in der Kabine | 20 EUR | Gewicht max. 6kg Box max. L55xB40xH20cm Anmeldepflichtig |
PETC Wellensittich* in der Kabine | 10 EUR | Gewicht max. 6kg Box max. L55xB40xH20cm Anmeldepflichtig |
AVIH (über 6kg) Hund/Katze im Frachtraum | 40 EUR | Angabe von Gesamtgewicht (Box inkl. Tier), Maße der Tierbox (LxBxH) und bei Hunden zusätzlich die Hunderasse sind zwingend notwendig. Anmeldepflichtig |
*Es gelten die gleichen Gewichtsbeschränkungen inkl. Käfig oder Transportkiste. (Änderungen vorbehalten)
Kampfhunde folgender Rassen sind generell vom Transport ausgeschlossen:
* Pitbull Terrier
* American Pitbull
* American Staffordshire Terrier
* Staffordshire Bullterrier
* Bullterrier
* American Bulldog
* Dogo Argentibr />* Fila Brasiliero
* Kangal (Karabash)
* Kaukasian Owtscharka
* Mastiff
Beförderung von Luftfracht
Für unsere Kunden in Deutschland steht für nähere Informationen über den Transport von Frachtgütern der Call-Service der Lufthansa Cargo AG zur Verfügung:
Tel.: +49 1805 747 100 (€ 0,14 pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
Fax: +49 1802 747 747
E-mail: lhcargo@dlh.de
Für die Türkei gelten die folgenden Nummern:
Tel.: +90 212 468 02 40 / 41
Fax: +90 212 465 69 44
E-mail Antalya: lhcargo.sales.ayt@dlh.de
E-mail Izmir: lhcargo.sales.izm@dlh.de




