Sicherheitsbestimmungen fürs Gepäck
Aus Sicherheitsgründen dürfen die nebenstehenden verbotenen Gegenstände nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Ausnahmen
- Medikamente und Kosmetik-Produkte dürfen in kleinen Mengen mitgeführt werden.
Tragbare elektronische Geräte (PED - alle batteriebetriebenen Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Tablets usw.)
- Es wird dringend empfohlen, alle PEDs im Handgepäck aufzubewahren.
- E-Zigaretten, Powerbanks und Ersatz-Akkus müssen in der Kabine mitgeführt werden.
Wenn ein PED im aufzugebenden Gepäck befördert werden soll,
- muss es vollständig ausgeschaltet sein (nicht im „Ruhe-“ oder „Schlafmodus“),
- muss es vor Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung geschützt sein,
- und darf es nicht zusammen mit brennbaren Materialien (z.B. Deodorants, Parfums) verpackt werden.
Eine Lithium Batterie oder ein PED mit einer Lithium-Ionen-/Metall-Batterie, die 160 Wh (Ionen) oder 8 g (Metall) überschreitet, ist generell vom Transport ausgeschlossen.
Smart Bag (Gepäckstück mit inkludierter Batterie zur Eigenversorgung oder zum Aufladen anderer Geräte):
- Wenn die Lithium-Ionen-/Metall-Batterie nicht entnommen werden kann und die Batterie 2,7 Wh (Ionen) oder 0,3 g (Metall) übersteigt, ist das Gepäckstück vom Transport ausgeschlossen.
- Wenn die Lithium-Ionen-/Metall-Batterie entnommen werden kann, kann das Gepäckstück aufgegeben werden, insofern die entfernte Lithium-Ionen-/Metall-Batterie in der Kabine transportiert wird und die Batterie die Grenzwerte nicht überschreitet: 160 Wh (Ionen) oder 8 g (Metall).