AGBs SunExpress

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Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die zwischen Ihnen und SunExpress geschlossenen Luftbeförderungsverträge bei denen SunExpress Luftfrachtführer ist.

SunExpress hat mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer SunExpress als Luftfrachtführer in der Carrier Spalte ihres Flugscheins eingetragen ist, obwohl die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Soweit SunExpress als Luftfrachtführer eingetragen ist, unterliegt die Beförderung diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit Ihre Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, werden wir Sie so bald wie möglich hierüber informieren.

Bezahlung

Die mit der Buchung bestätigten Preise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflug- zum Bestimmungsort für die in der Buchungsbestätigung genannte(n) Person(en) und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.

Die Zahlung kann bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über unsere Internetseite per Kreditkarte (Master Card, Visa), per Lastschriftverfahren, per Sofortüberweisung oder per PayPal erfolgen. Da die Zahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, wird die Kreditkarte sofort belastet.

Das Lastschriftverfahren ist nur für Kunden eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts bei Buchungen über das Internet bis 9 Tage vor Abflug möglich (der Buchende muss identisch mit dem Kontoinhaber sein).

Im Falle fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle einer Rückbelastung (das heißt wenn der bei Ihrem Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungspauschale in Höhe von € 10.- pro Buchung zu entrichten, sofern Sie uns nicht nachweisen, dass uns dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird trotz Inverzugsetzung eine Zahlung nicht vorgenommen, so ist SunExpress berechtigt, den Beförderungsvertrag zu kündigen und Schadensersatz gemäß den Rücktrittsregelungen der entsprechenden Buchung (siehe unten) zu verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, sofern der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann SunExpress den Vertrag sofort kündigen und die Beförderung verweigern.

Der Flugpreis

Der Flugpreis gilt für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Alle Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder von Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Bei Kauf des Flugscheins werden Sie über solche nicht im Flugpreis enthaltene Steuern und Gebühren und Zuschläge informiert. Sollten sich die vorgenannten Steuern, Gebühren und Zuschläge nach Flugscheinausstellung erhöhen, so sind diese von Ihnen nachzuzahlen.

Sitzplatzreservierung

Soweit es Auslandsflüge anbelangt, kann eine Sitzplatzreservierung bis 72 Stunden vor Abflug gebucht werden. Stunden an Sonn- und Feiertagen werden dabei nicht mitgerechnet. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Der Service ist nur auf SunExpress Flügen mit SunExpress Airline Code (XQ) und SunExpress-Flugzeug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter sunexpress.com.

Wir müssen darauf hinweisen, dass folgender Personenkreis, bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden, nicht in der Exit-Reihe/Notausgängen sitzen darf:

  • Babys (unter 2 Jahren) und Kinder (unter 12 Jahren)
  • werdende Mütter
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
  • körperlich und/oder geistig behinderte Menschen
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind.

Mit einer Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist SunExpress berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht.

Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SunExpress das Recht, die Beförderung zu verweigern.

Tickets & Preise

  • SunExpress erbringt die Beförderungsleistung nur an den im Beförderungsausweis (Flugschein oder sonstiger Beförderungsausweis) genannten Fluggast. Beförderungsausweise sind nicht übertragbar. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Beförderungsscheins. Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie sich ausreichend ausweisen können und ein elektronischer Flugschein auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
  • Die SunExpress-Ticketpreise können sich dynamisch ändern, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Datum, Kapazität, Wechselkurs und Unterschieden in der Tarifklasse. SunExpress übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für dynamische Änderungen des Tarifs

Nichtantritt, Stornierung

Sie haben das Recht, jederzeit vor Antritt des Fluges vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, dies unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer schriftlich zu erklären. Ein Nichtantritt des Fluges wird als Rücktritt gewertet.

Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben.

Die uns zustehende Entschädigung richtet sich nach dem Beförderungspreis. Wir erheben die in Folge dargestellten Stornierungspauschalen je Passagier, wobei die Pauschalbeträge auf volle Euro gerundet werden. Sie haben das Recht, uns nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der Berechnung ist der Flugpreis, abzgl. der erhobenen Servicecharge (SC). Die Servicecharge kann nicht erstattet werden.

Mehr Informationen zu unseren Stornierungsregeln finden Sie hier.

Umbuchungen

Umbuchungen von ursprünglich höher tarifierten Abflügen in niedrige tarifierte Abflüge sind grundsätzlich nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen in höher tarifierte Abflüge ist grundsätzlich die Preisdifferenz zu einem etwaig höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen und sofort fällig. Der SunLight-Tarif kann nicht auf einen höheren Tarif upgegradet werden.

Werden nach Buchung des Fluges/der Flüge aber vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir die folgenden Umbuchungspauschalen je Passagier, wobei Grundlage der Berechnung der Flugpreis ist; Gebühren werden auf volle Euro gerundet.

Mehr Informationen zu unseren Umbuchungsregeln finden Sie hier.

Ersatzpersonen

Namensänderungen oder die Benennung einer Ersatzperson sind nicht gestattet und damit ausgeschlossen.

Check-in

Sie sind verpflichtet, 2 Stunden vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bei innertürkischen Flügen sind Sie verpflichtet, 90 Minuten vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bitte planen Sie ausreichend Zeit zur Einhaltung der Meldeschlusszeit ein. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich spätestens zu der Abfertigung angegebenen Zeiten zum Einsteigen am Gate einzufinden. Sofern Sie die Meldeschlusszeit nicht einhalten, oder sich nicht rechtzeitig zum Einsteigen am Gate einfinden, ist SunExpress berechtigt, Ihre Flugbuchung zu streichen und die Beförderung zu verweigern. Für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus der allein von Ihnen zu vertretenen Verletzung dieser Bestimmungen entstehen, haftet SunExpress nicht.

Bitte beachten Sie, dass für internationale Flüge, die am oder nach dem 13.03.2023 gebucht werden mit Abflugdatum am oder nach dem 26.03.2023, Sie entweder unseren kostenlosen Online Check-in Service nutzen oder direkt am Flughafen gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Passagier und Strecke einchecken können. Wenn Sie im Voraus den Flughafen Check-in Service zu Ihrer Flugbuchung hinzufügen, können Sie sparen und von der günstigeren Gebühr von 2,99 € pro Passagier und Strecke profitieren.

Das Einchecken am Flughafen für einen internationalen Flug wird auch nach dem 26.03.2023 kostenlos sein für Passagiere, die:

  • einen Flug vor dem 13.03.2023 mit einem Abflugdatum am / nach dem 26.03.2023 gebucht haben
  • SunPriority oder SunPremium gebucht haben, welche beide ein kostenloses Check-in am Flughafen beinhalten
  • Besondere Leistungen am Flughafen benötigen (z.B. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität)
  • zwischen 5 and 12 Jahre alt sind und allein reisen (Alleinreisende Kinder)
  • mit einem Haustier in der Kabine reisen
  • einen Interline oder Code-Share-Flug gebucht haben
  • von einem Flughafen abfliegen, an dem Online Check-in noch nicht verfügbar ist
  • eine Gruppenbuchung haben

Sollten Sie bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Reiseveranstalter, ob die Flughafen-Check-in-Gebühr bereits in Ihrem Flugpreis enthalten ist.

Weitere Information zu den Check-in-Möglichkeiten, Verfügbarkeit (sowohl online als auch an den Check-in-Schaltern am Flughafen) und den Boardingpass-Anforderungen finden Sie hier.

Verhalten des Fluggastes

Ist Ihr Verhalten an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen oder gemäß Ziffer 12. die Beförderung zu verweigern.

Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes oder Gepäcks

SunExpress kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

bei einem Fluggast

  • die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird verstößt;
  • die Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt;
  • soweit Sie Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich führen, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dies gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen;
  • der geistige oder physische Zustand, einschl. alkoholischer und drogenbedingter Beeinträchtigungen, eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt;
  • Sie eine Sicherheitsuntersuchung Ihrer Person oder ihres Gepäcks verweigern;
  • der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge nicht bezahlt wurde;
  • Sie nicht alle für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich führen, keine gültigen Reisedokumente in Ihrem Besitz haben bzw. Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
  • Sie sich in einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;
  • Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder sonstigen Gründen eine besondere Betreuung benötigen, die Sie jedoch nicht mind. 2 Werktage (48 Std.) vor Ihrem Flug bei uns angemeldet haben;
  • aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin im Rahmen einer Schwangerschaft. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet;
  • SunExpress überprüft Zahlungstransaktionen zur Verhinderung von Betrug und anderen Missbrauchsfällen. Dazu bedienen wir uns sowohl interner als auch externer Quellen. Werden konkrete Sachverhalte festgestellt, behalten wir uns das Recht vor, die betroffene Buchung zu stornieren oder die Art und Weise der Erfassung des gesamten Buchungsbetrages festzulegen.

bei Gepäck

  • Gegenstände die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, sowie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind. Zu Ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke, Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, entflammbare flüssige Stoffe (z. B. Campinggas, Aerosol, Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner, entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien (z. B. auch Feuerzeuge).
  • Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide, giftige Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien.
  • Ätzende Materialien (z. B. Quecksilber, auch in Thermometern), Säuren (Alkali, Batterien, gefüllt mit Batterieflüssigkeit), magnetisierende Stoffe, flüssige Stoffe jeder Art und gefährliche Güter, welche in der IATA-Gefahrgutvorschrift aufgeführt sind.
  • Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist.
  • Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind, nähere Angaben können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die o. g. Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden.

Gepäck

Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages können Sie Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagspflichtig. Bitte beachten Sie, dass ein Gepäckstück nicht schwerer als 32kg sein darf.

Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden.

SunExpress übernimmt für Gegenstände, die an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht.

Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise von Seiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann SunExpress nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Handgepäck

Die Freimenge für Ihr Handgepäck hängt von Ihrem gebuchten Tarif ab. Wenn Sie SunLight gebucht haben, dürfen Sie ein (1) kleines Handgepäckstück bis zu vier (4) kg (max. Maße: 40cmx30cmx20cm) kostenlos mitnehmen. Wenn Sie SunEco, SunClassic oder SunPremium gebucht haben, dürfen Sie ein (1) Stück Handgepäck bis zu acht (8) kg (max. Maße: 55cmx40cmx20cm) kostenlos mitnehmen. Soweit das zulässige Höchstgewicht und/oder die Höchstmaße überschritten werden, sind wir berechtigt, eine Gebühr i.H.v. 80 € für übergroßes Handgepäck zu verlangen, die vor dem Einsteigen zu entrichten ist. Andernfalls hat SunExpress das Recht, den Fluggast nicht auf dem Flug zu befördern. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.

Gemäß der EG-Verordnung 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.

Soweit es Gegenstände anbelangt, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht für den Transport im Frachtraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), besteht kein Anspruch auf Beförderung. Solche Gegenstände werden nur befördert, wenn Sie uns im Voraus angekündigt und von SunExpress zur Beförderung angenommen worden sind. Da es sich um Sondergepäck handelt, ist dieses zuschlagspflichtig. Soweit Sie am Check-in oder am Gate Gepäck zurücklassen müssen, übernimmt SunExpress hierfür keine Haftung, sofern kein kostenpflichtiger Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

Samsung Galaxy Note 7 Mobiltelefone dürfen aus Sicherheitsgründen momentan nicht an Bord unserer Flugzeuge benutzt werden. Mobiltelefone dieser Art müssen komplett ausgeschaltet werden. Auch das Aufladen ist an Bord nicht gestattet.

Aufgegebenes Gepäck

Folgendes darf im aufgegebenen Gepäck nicht enthalten sein:

  • Geld, Schmuck, Edelmetall, Fotoapparate, Mobiltelefone, elektronische Geräte (z.B. Laptops oder persönliche Computer),Geschäftspapiere, verderbliche Lebensmittel und Medikamente
  • Personalausweise, Reisepässe oder andere Ausweispapiere, Muster und Wertgegenstände mit Ausnahme von Kleidung.

Unter Bezugnahme auf Artikel 20 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montreal, 28. Mai 1999) und Artikel 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt SunExpress keine Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Sondergepäck

Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählt insbesondere Sportgerät (Golf- und Tauchgepäck, Fahrräder, Bodyboard, Surfbrett, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Life Animals Regulation zum Transport von Tieren zu beachten sind.

Die Tiere müssen insbesondere in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch uns bestätigt wurde. Sie sind für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, sind wir berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern.

Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein:

  • Geld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte, z. B. Laptops oder PC´s, Geschäftspapiere, etc.
  • Pässe und andere Ausweispapiere, Muster sowie Wertsachen, das heißt Gegenstände mit einem Wert über € 300,- (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung), soweit sie nicht der Bekleidung dienen.

Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet SunExpress nach Maßgabe der Art. 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.

Haftung und Klagefrist

Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines kann der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens unterliegen, welche die Haftungen des Luftfahrtunternehmens für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen regeln und ggf. beschränken.

Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten von Fluggästen (etwa € 122.000,–) je Fluggast bleibt der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilweise (mit-)verursacht hat, dem Luftfrachtführer vorbehalten. Insofern ist er von einer Haftung befreit (Art. 20). Für einen darüber hinaus gehenden Schaden haftet der Luftfrachtführer dann nicht, wenn er nachweist, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Luftfrachtführers oder seiner Leute oder ausschließlich auf rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist (Art. 21). Der Luftfrachtführer zahlt einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck auf 1.131 Sonderziehungsrechte (etwa € 1.220,–). Übersteigt der Wert Ihres Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist.
  3. Bei Verspätung bei der Luftbeförderung des Reisenden auf 4.150 Sonderziehungsrechte (etwa € 5.100,–).

Nach dem Warschauer Abkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Bei Tod und Körperverletzung auf 250.000,– Franken (etwa € 27.400,–), wenn das Haager Protokoll und auf 125.000,– Franken (etwa € 13.700,–), wenn das Warschauer Abkommen gilt.
  2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Reisegepäck auf 250 Franken/kg (entspricht € 27,35) und auf 5.000,– Franken (entspricht € 547,–) bei Handgepäck.

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und den vereinbarten Zuschlag entrichtet hat.

Die Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen, oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.

Sollten in Ihrem aufgegebenen Gepäck Gegenstände enthalten gewesen sein, die bei Sicherheitskontrollen entnommen werden mussten, haftet SunExpress hierfür nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

Flugpläne und Flugzeiten/-änderungen

Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages und können sich zwischen Datum der Veröffentlichung und Ihrem Buchungs- bzw. Reisedatum ändern.

Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die geplante Abflugzeit informieren, so, wie sie zum Zeitpunkt gilt. Bitte beachten Sie, dass soweit im Rahmen der Buchung keine feste Flugzeit zugesagt wird, die Beförderung von SunExpress der Beginn der Beförderung am gebuchten Verkehrstag geschuldet ist. Die endgültigen Flugzeiten erhalten Sie, sobald diese feststehen. SunExpress wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Sie möglichst frühzeitig zu informieren. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen.

SunExpress ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei SunExpress für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen werden wir Sie so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informieren, spätestens jedoch beim Einstieg. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite LBA abrufbar.

Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord wie z.B. Mobiltelefonen, Laptops, PDAs, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.

Nichtraucherflüge

Alle SunExpress Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt.

Reisedokumente

Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

Verletzung von Einreisebestimmungen und deren Rechtsfolgen

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen.

Gutschein

Nutzungsbedingungen des SunExpress Gutscheins

1. Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 4 Jahre gültig und wird in Form eines Codes zur Verfügung gestellt.

2. Der Gutschein kann für Flüge und Zusatzleistungen a) online auf sunexpress.com im letzten Schritt des Buchungsprozesses, b) bei direkt an uns angebundenen Agenturen oder c) bei Buchungen über das Contact Center eingelöst werden (die Kontaktdaten finden Sie auf www.sunexpress.com).

3. Der Gutschein gilt für alle XQ Flüge sowie Zusatzleistungen (Tarifupgrades, XLeg Sitze, Premium Menüs, Zusatzgepäck etc.), die auf www.sunexpress.com im Voraus gebucht werden können. Er kann nicht für Services verwendet werden, welche von Drittparteien erbracht werden oder an Bord des Fluges für Duty Free, Inflight Entertainment und Verpflegung eingelöst werden – ebenso die Vorbestellung für Duty-Free-Einkäufe ist ausgeschlossen.

4. Der Empfänger des Gutscheins kann den Gutschein mehrmals einlösen, bis der Gesamtbetrag aufgebraucht oder die Gültigkeit abgelaufen ist.

5. Falls der Betrag des Gutscheins für eine Buchung nicht ausreicht, kann der Restbetrag mit Kreditkarte bezahlt werden.

6. Der Gutschein kann vom Empfänger verwendet werden, um Flüge und Zusatzleistungen für andere Personen (als den Empfänger) zu erwerben.

7. Der Gutschein kann nicht für Sunexpress-Flüge und Zusatzleistungen eingelöst werden, welche von Reiseveranstaltern und weiteren Drittanbietern verkauft werden.

8. SunExpress übernimmt keine Verantwortung für gestohlene oder verlorene Gutscheine. Wir empfehlen Ihnen, den Gutscheincode nicht an Dritte weiterzugeben, da mittels des Codes jede/r ihn für Buchungen einlösen kann.

9. Der Gutschein kann nicht in bar ausgezahlt werden. Ferner; wenn das Recht als Auszahlung in Form eines Gutscheins genutzt wird, ist durch des genutzten optionalen Rechts die Rückgabe des Gutscheins und eine Forderung einer Auszahlung nicht möglich.

Datenschutz

Mit Übermittlung Ihrer Daten stimmen Sie zu, dass SunExpress Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken mitverwendet: Vornahme von Flugbuchungen, ggf. Erwerb von Zusatzleistungen (auch von Drittanbietern), Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung ihres Fluges. Sie stimmen zu, dass SunExpress diese Daten zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke an eigene Büros, bevollmächtigte Agenten, in- und ausländische Behörden, andere Fluggesellschaften, sowie sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weitergibt.

Reiseversicherungen

Versicherungsleistungen, insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Flugpreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche bei Buchung der Reise abzuschließen. Im Versicherungsfall ist eine umgehende schriftliche Schadensmeldung an den Versicherer erforderlich. SunExpress ist mit der Schadensregulierung nicht betraut.