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Barrierefreies Reisen

Es ist unsere höchste Priorität, die Anforderungen und Bedürfnisse aller unserer Fluggäste zu erfüllen. Wir bauen daher unser Serviceangebot kontinuierlich aus, damit unsere Fluggäste mit einer Behinderung und eingeschränkter Mobilität einen angenehmen und sicheren Flug haben.

Passagiere mit einer Behinderung und eingeschränkter Mobilität können unser Kundenservicecenter kontaktieren, um einen Sitzplatz zu reservieren und uns die allgemeinen Eigenschaften der von ihnen verwendeten Hilfsmittel (Art, Maße, Gewicht, etc.) und die Serviceleistungen, die sie während des Fluges benötigen, mitzuteilen.

Zudem müssen Passagiere am Flughafen, am Check-in und am Gate ein ärztliches Attest mit Angaben zu Gewicht und Größe ihres Sondergepäcks vorlegen.

Wie kann ich eine Serviceleistung anfragen?

Bitte fragen Sie bei Ihrer Buchung oder rechtzeitig im Voraus Ihre Serviceleistung an, damit wir Ihnen den besten Service anbieten und die von Ihnen benötigten Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellen können.

Sie können Ihre Serviceleistung bei den folgenden Kontaktoptionen anfragen:

Die Bestätigung der von Ihnen angeforderten Serviceleistungen erhalten Sie per E-Mail. Die Sitzplatzreservierung ist für Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und eine Begleitperson kostenlos. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundenservicecenter zur Verfügung.

Online Check-in

Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die am Flughafen einen besonderen Service benötigen (z.B. Rollstuhl, Beförderung eines Begleithundes, etc.) können den Online Check-in nur für Flüge innerhalb der Türkei in Anspruch nehmen. Hierbei gibt es Folgendes zu beachten:

a)Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die ohne eine Begleitperson reisen, müssen:

  • den Sicherheitsgurt selbst schließen und öffnen können
  • die Sauerstoffmaske, die bei einem Druckabfall in der Kabine aus der Kabinendecke fällt, selbst aufsetzen können
  • die Schwimmweste selbst anlegen können.

b) Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die ohne eine Begleitperson reisen, müssen den untenstehenden Abschnitt “ Fluggäste, die mit einer Begleitperson reisen müssen” gelesen haben.

c) Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die online eingecheckt haben, müssen bei ihrer Ankunft am Flugzeug das Bodenpersonal über ihre Person und den Grad und Umfang ihrer Behinderung informieren.

d) Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen im Flugzeug aus Sicherheitsgründen nicht in den Notausgangsreihen sitzen. Das Kabinenpersonal kann die Sitzplätze in der Notausgangreihe, die Fluggästen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zugewiesen wurden, aus Sicherheitsgründen ändern. Bitte beachten Sie, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität nur Sitzplätze am Fenster (A/F) vorab reservieren können. Andere Sitzplätze können abhängig vom Grad bzw. der Art der körperlichen Einschränkung ggf. am Flughafen vom Check-in Personal zugeteilt werden.

Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Unsere Fluggäste können den Rollstuhlservice, welchen wir kostenlos am Flughafen anbieten, in Anspruch nehmen. Sie müssen einfach unser Kundenservicecenter kontaktieren.

Bitte fragen Sie rechtzeitig im Voraus Ihren Rollstuhlservice an, damit wir Ihnen den besten Service anbieten und die von Ihnen benötigten Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellen können.

Für eine angenehme Reise bieten wir die folgenden drei Servicelevel an:

  • Service Level 1 (WCHR): Passagiere, die Schwierigkeiten haben längere Strecken am Flughafen zu gehen, aber selbstständig Treppen steigen können, werden von unserem Rollstuhlservice zum Flugzeug gebracht und am Zielflughafen wieder am Flugzeug abgeholt.
  • Service Level 2 (WCHS): Passagiere, die Schwierigkeiten haben längere Strecken am Flughafen zu gehen und Hilfe beim Treppensteigen benötigen, werden von unserem Rollstuhlservice zur Flugzeugtür gebracht und dort wieder am Zielflughafen abgeholt.
  • Service Level 3 (WCHC): Passagiere, die nicht ohne Hilfe gehen können, werden von unserem Rollstuhlservice zu Ihrem Sitzplatz in der Kabine gebracht und dort wieder am Zielflughafen abgeholt.

Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sind Passagiere, deren Mobilität physisch oder sensorisch aufgrund von geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder einem anderen Grund eingeschränkt ist und die aus diesem Grund eine besondere Betreuung und einen besonderen Service benötigen.

Fluggäste mit einer Behinderung und eingeschränkter Mobilität sind wie folgt definiert:

  • gehbehinderter Fluggast
  • stark gehbehinderter Fluggast
  • gehunfähiger Fluggast
  • BLIND: Sehbehinderter Fluggast.
  • DEAF: Hörgeschädigter Fluggast.
  • DEAF/MUTE: Taubstummer Fluggast.
  • DPNA: Geistig behinderter oder in der Entwicklung zurückgebliebener Fluggast, z. B.: Fluggäste mit Lernschwierigkeiten, Altersschwäche, Alzheimer, Down Syndrom u.a. Behinderungen.

Bitte geben Sie unter Berücksichtigung der oben stehenden Erläuterungen den Betreuungsservice an, den Sie benötigen. Kontaktieren Sie uns direkt. Alle relevanten Telefonnummern finden Sie hier.

Unseren Fluggästen, die die unten stehende medizinische Hilfe benötigen, bieten wir ebenfalls einen individuellen Betreuungsservice an:

  • OXYG: Fluggäste, die während des Fluges Sauerstoff benötigen. Die Fluggäste müssen ihre Sauerstoffflasche selbst mitbringen.
  • Fluggäste mit Gipsarm und/oder – bein.
  • Fluggäste, die während des Fluges medizinische Hilfe und besondere medizinische Instrumente (wie Spritzen) benötigen.
  • Fluggäste, die aufgrund einer Krankheit oder Unzulänglichkeit in einer außergewöhnlichen körperlichen Verfassung sind oder sich auffällig verhalten.

SunExpress verlangt für die Dienstleistungen, die wir Fluggästen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität erbringen, keine Gebühr. Bitte beachten Sie, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität nur Sitzplätze am Fenster (A/F) vorab reservieren können. Andere Sitzplätze können abhängig vom Grad bzw. der Art der körperlichen Einschränkung ggf. am Flughafen vom Check-in Personal zugeteilt werden.

Wir befördern folgende Rollstühle:

  • WCMP (Wheelchair Manual Power: manueller Rollstuhl (ohne Batterie)
  • WCBD (Wheelchair Battery Dry: Rollstuhl mit auslaufsicherer Gel- oder Trockenbatterie)

Wir dürfen nur batteriebetriebene Rollstühle mit auslaufsicherer Gel- und Trockenbatterie befördern. Aus Sicherheitsgründen darf die Batterie nicht betriebsbereit angeschlossen sein und die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss gesichert sowie isoliert sein.
Elektrische Rollstühle mit einer Nassbatterie ohne Auslaufschutz dürfen aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden.

Bitte teilen Sie uns die Eigenschaften Ihres Rollstuhls (Gewicht, Maße, Typ) mit. Falls Ihr angegebener Rollstuhl aus physischen Gründen nicht befördert werden kann, müssen wir die Beförderung leider ablehnen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir die Beförderung Ihres Rollstuhls ablehnen können, falls ein Problem bei der Verladung Ihres Rollstuhls auftritt, weil Sie die Maße Ihres Rollstuhls nicht vollständig oder falsch angegeben haben.

  • Sie können Ihren Rollstuhl, wenn Sie möchten, bis zum Flugzeug benutzen und erhalten ihn nach der Landung direkt am Flugzeug zurück.
  • Bitte beachten Sie, dass Sitzplätze in den Notausgangsreihen (EXIT) aus Sicherheitsgründen nicht an Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität vergeben werden dürfen.

Folgende Fluggäste mit einer Behinderung und eingeschänkter Mobilität können den Service von SunExpress in Anspruch nehmen:

Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und Fluggäste, deren Mobilität physisch oder behinderte_Fluggästesensorisch aufgrund von geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder einem anderen Grund eingeschränkt ist und die aus diesem Grund eine besondere Betreuung und einen besonderen Service benötigen.

  • WCHR (gehbehinderter Fluggast): Der Fluggast kann Treppen steigen und in der Fluggastkabine selbst bis zu seinem Sitzplatz gehen und sich hinsetzen. Er benötigt vor dem Ein- und nach dem Aussteigen einen Rollstuhl.
  • WCHS (stark gehbehinderter Fluggast): Der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber in der Fluggastkabine selbst bis zu seinem Sitzplatz gehen und sich hinsetzen. Er benötigt vor dem Ein- und nach dem Aussteigen einen Rollstuhl.
  • WCHC (gehunfähiger Fluggast): Der Fluggast benötigt in der Fluggastkabine Hilfe, um seinen Sitzplatz zu erreichen und sich hinzusetzen. Er kann seinen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen.
  • BLIND: Sehbehinderter Fluggast.
  • DEAF: Hörgeschädigter Fluggast.
  • DEAF/MUTE: Taubstummer Fluggast.
  • DPNA: Geistig behinderter oder in der Entwicklung zurückgebliebener Fluggast, z. B.: Fluggäste mit Lernschwierigkeiten, Altersschwäche, Alzheimer, Down Syndrom u.a. Behinderungen.

Bitte geben Sie unter Berücksichtigung der oben stehenden Erläuterungen den Betreuungsservice an, den Sie benötigen. Kontaktieren Sie uns direkt. Alle relevanten Telefonnummern finden Sie hier.

Unseren Fluggästen, die die unten stehende medizinische Hilfe benötigen, bieten wir ebenfalls einen individuellen Betreuungsservice an:

  • OXYG: Fluggäste, die während des Fluges Sauerstoff benötigen. Die Fluggäste müssen ihre Sauerstoffflasche selbst mitbringen.
  • Fluggäste mit Gipsarm und/oder – bein.
  • Fluggäste, die während des Fluges medizinische Hilfe und besondere medizinische Instrumente (wie Spritzen) benötigen.
  • Fluggäste, die aufgrund einer Krankheit oder Unzulänglichkeit in einer außergewöhnlichen körperlichen Verfassung sind oder sich auffällig verhalten.

SunExpress verlangt für die Dienstleistungen, die wir Fluggästen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität erbringen, keine Gebühr. Bitte beachten Sie, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität nur Sitzplätze am Fenster (A/F) vorab reservieren können. Andere Sitzplätze können abhängig vom Grad bzw. der Art der körperlichen Einschränkung ggf. am Flughafen vom Check-in Personal zugeteilt werden.

Wir befördern folgende Rollstühle:

  • WCMP (Wheelchair Manual Power: manueller Rollstuhl (ohne Batterie)
  • WCBD (Wheelchair Battery Dry: Rollstuhl mit auslaufsicherer Gel- oder Trockenbatterie)

Wir dürfen nur batteriebetriebene Rollstühle mit auslaufsicherer Gel- und Trockenbatterie befördern. Aus Sicherheitsgründen darf die Batterie nicht betriebsbereit angeschlossen sein und die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss gesichert sowie isoliert sein.
Elektrische Rollstühle mit einer Nassbatterie ohne Auslaufschutz dürfen aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden.

Bitte teilen Sie uns die Eigenschaften Ihres Rollstuhls (Gewicht, Maße, Typ) mit. Falls Ihr angegebener Rollstuhl aus physischen Gründen nicht befördert werden kann, müssen wir die Beförderung leider ablehnen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir die Beförderung Ihres Rollstuhls ablehnen können, falls ein Problem bei der Verladung Ihres Rollstuhls auftritt, weil Sie die Maße Ihres Rollstuhls nicht vollständig oder falsch angegeben haben.

  • Sie können Ihren Rollstuhl, wenn Sie möchten, bis zum Flugzeug benutzen und erhalten ihn nach der Landung direkt am Flugzeug zurück.
  • Bitte beachten Sie, dass Sitzplätze in den Notausgangsreihen (EXIT) aus Sicherheitsgründen nicht an Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität vergeben werden dürfen.

Medizinische Geräte und Ausrüstung

Sie können Ihre medizinischen Geräte und/oder medizinische Ausrüstung, die Sie während des Fluges benötigen, mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von SunExpress während des Fluges bei sich führen, vorausgesetzt sie stellt für die Flugsicherheit keine Gefahr dar.

Wir möchten Sie bitten, uns die unten stehenden Informationen zu Ihren medizinischen Geräten und/oder Ihrer medizinischen Ausrüstung mitzuteilen, damit wir sie im System registrieren können:

  • Name, Marke und Modell der von Ihnen verwendeten Ausrüstung/Geräte
  • Funktionsweise der Ausrüstung/Geräte
  • Batterie-/Akkutyp, mit dem die Ausrüstung/das Gerät arbeitet
  • In welcher Phase des Fluges die Ausrüstung/Geräte verwendet werden (Landung, Start, Horizontalflug, in einer beliebigen Phase des Fluges, während des gesamten Fluges)
  • Gewicht der Ausrüstung/Geräte
  • Abmessungen der Ausrüstung/Geräte

Bitte kontaktieren Sie uns 48 Stunden vor Abflug, um uns die Informationen zu Ihrem Rollstuhl und die Informationen zu Ihrer sonstigen Ausrüstung mitzuteilen. Alle relevanten Telefonnummern finden Sie hier.

Für die folgenden medizinischen Geräte besteht keine Beschränkung. Wenn Sie diese Geräte jedoch benutzen, müssen Sie uns die oben stehenden Informationen zu Ihrer Ausrüstung/Ihrem Gerät unbedingt vor Abflug mitteilen:

  • Medizinisches Ventilationsgerät (Luftreinigungsgerät)
  • Respirator (Atemgerät)
  • POC (Portable Oxygen Contentrator – tragbarer Sauerstoffkonzentrator)
  • Sauerstoffflasche (max. 5 kg und insg. 3 Stück)
  • Trockeneis (festes Kohlenstoffdioxid) (pro Person max. 2,5 kg) (wird zur Kühlung medizinischer Materialien verwendet)
  • Spezielle Transportgefäße, die mit Flüssigstickstoff gekühlt werden (wird zur Kühlung medizinischer Materialien verwendet)
  • Tragbare medizinische Geräte, die mit Akku betrieben werden (die unten stehenden und ähnliche Geräte)

    1. CPAP (Continuous Positive Airway Pressure: Gerät zum Offenhalten der oberen Atemwege),
    2. AED (Automated External Defibrillators – Automatischer externer Defibrillator)
    3.
Inhaliergerät (Zerstäuber)
    4. Sleep Apnoe Device (Schlaf-Apnoe-Gerät)
    5. Dialysegerät

  • Um Ihre Hilfsmittel bei uns an Bord befördern zu können, dürfen diese die Masse 84 cm x 120 cm nicht überschreiten

Aus Sicherheitsgründen sind die folgenden Geräte auf unseren Flügen nicht erlaubt:

  • Rollstuhl mit Nassbatterie (WCHBW) – weil die Batterie auslaufen kann
  • Systeme, die mit Flüssigsauerstoff arbeiten (wie z.B. eine Flüssigsauerstoffflasche)

Eine vorherige Anmeldung des Reisenden mit Diabetes ist nicht notwendig. Dennoch möchten wir das Reisen mit Diabetes erleichtern.
Damit Sie sich auf Ihre Reise entsprechend vorbereiten können, finden Sie nachfolgend einige Tipps, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Reise gut zu verbringen.

Vor Flugantritt

1. Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Blutzuckerstreifen und Insulin dabei haben. Um im Notfall auf Ersatz zurückzugreifen, empfehlen wir die doppelte Menge an erforderlichen Medikamenten und Materialien mitzunehmen.

2. Vor Ihrer Reise sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich außerdem eine Bescheinigung in deutscher und englischer Sprache  ausstellen lassen, um weiterhin Insulin, Spritzen, Pens, Pumpen und weitere notwendige medizinische Geräte an Bord führen zu  können.

3. Medikamente und Materialien zur Diabetestherapie sollten im Handgepäck mitgeführt werden. Bitte beachten dabei aktuelle  Sicherheitsbestimmungen, z. B. über Flüssigkeiten im Handgepäck. Um einen Verlust zu vermeiden, können Sie das Insulin auf das  Handgepäck eines Mitreisenden aufteilen.

Während des Fluges

1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Reiseroute und informieren Sie sich über die Mahlzeit sowie ausreichende Insulindosis.

2. Erleiden Sie während des Fluges eine leichte Unterzuckerung, können Ihnen Cola, Glukose-Gel oder Traubenzucker dagegen helfen. Außerdem bieten wir Ihnen an Bord Ihres Fluges GlucaGen® HypoKit an.

3. Das Insulin sollte kühl aufbewahrt werden. Nutzen Sie dafür eine von Ihnen mitgebrachte Kühltasche.

4. Während des Fluges sollten Sie viel trinken und häufig aufstehen.

5. Bei langen Flugreisen sollten Sie alle drei Stunden den Blutzucker messen. Eine regelmäßige Selbstkontrolle ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung der benötigten Insulinmenge. Zur Messung kann das an Bord verfügbare Blutzuckermessgerät gentutz werden.

Fluggäste, die mit einer Begleitperson reisen müssen

Wir freuen uns, die Wünsche unserer Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität während der Reise zu erfüllen. Natürlich kann es auch Situationen geben, in denen dies nicht immer möglich ist. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die unten stehenden Fluggäste unbedingt mit einer Begleitperson reisen müssen:

  • Taubstumme (DEAF & BLIND) Fluggäste
  • Fluggäste mit einer Psychose, die alleine fliegen
  • Fluggäste, die psychologisch, geistig und körperlich so stark eingeschränkt sind, dass sie die Sicherheitsbestimmungen, die den Fluggästen vor Abflug erklärt werden, nicht verstehen und/oder anwenden können
  • Fluggäste, die den Sicherheitsgurt nicht selbst schließen und öffnen können, die die Sauerstoffmaske, die bei einem Druckabfall in der Kabine aus der Kabinendecke fällt, nicht selbst aufsetzen können und die in den nötigen Fällen die Schwimmweste nicht selbst anlegen können
  • Fluggäste, die Hilfe bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme oder bei der Kinderbetreuung benötigen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie mit einer Begleitperson reisen müssen, wenn Sie während des Fluges diesbezüglich Hilfe benötigen.

Fluggäste, die vom Transport ausgeschlossen sind

Aufgrund unserer Sicherheitsbestimmungen können wir unten erwähnte Fluggäste nicht auf unseren SunExpress-Flügen transportieren.

  • Fluggäste mit einer ansteckenden/infektiösen Krankheit, z.B. mit offener Tuberkulose (nur Typ A und E), Scharlach, Diphterie, Windpocken etc. , sind solange vom Transport ausgeschlossen, bis der Passagier mittels einer ärztliche Bescheinigung nachweisen kann, dass die Ansteckungsperidode vorüber ist.
  • Fluggäste, die während des Fluges auf pneumatisch/elektrisch beriebene Geräte angewiesen sind.
  • Fluggäste im Koma
  • Fluggäste, die den Transport auf einer speziellen Liege benötigen.
  • Fluggäste, die durch einen Gips daran gehindert werden, in einer normalen Position zu sitzen und dadurch den Komfort ihrer Sitznachbarn beeinträchtigen, es sei denn die Beeinträchtigung kann durch die Buchung eines zweiten Sitzes auf Kosten des Passagiers ausgeschlossen werden. Zudem muss der Fluggast in der Lage sein, sich selbst anzuschnallen.

Unsere Serviceleistungen am Flughafen

Wir geben immer unser Bestes, um alle von Ihnen vor Ihrem Flug angeforderten Leistungen entsprechend Ihrem Behinderungsstatus zu erbringen. Bitte informieren Sie uns mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug über die Art der Hilfe, die Sie benötigen, damit wir einen reibungslosen und komfortablen Service am Flughafen gewährleisten können. Bitte kontaktieren Sie uns dazu über den Kanal, über den Sie Ihr Ticket gekauft haben, oder rufen Sie unser Kundenservicecenter an.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • alle Serviceanfragen werden nach den Möglichkeiten unseres Flugzeugs bewertet
  • Sie können aufgefordert werden, ein ärztliches Attest und andere relevante Unterlagen vorzulegen
  • die Beförderung Ihrer Mobilitätshilfsmittel (einschließlich Geräte, die strombetrieben sind) ist kostenlos. Sie werden separat beschriftet und sicher transportiert
  • auf Wunsch können wir Sie auch am Eingang des Terminals in Empfang nehmen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ohne vorherige Reservierung ein Rollstuhlservice nur dann angeboten werden kann, wenn sowohl am Flughafen als auch im Flugzeug ausreichend Kapazitäten und Ressourcen vorhanden sind.

Wir bitten Sie, sich mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit an unserem Check-in-Schalter ein, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können und genügend Zeit haben, das Boarding bequem und pünktlich zu erledigen.

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass es bei der Erfüllung von Serviceanfragen unter 2 Stunden zu Verzögerungen und Unterbrechungen kommen kann.

Unsere Serviceleistungen beim Boarding

Wir sorgen dafür, dass Sie vor den anderen Fluggästen an Bord gehen können, damit Sie bequem und einfach zu Ihrem Sitzplatz gelangen.
Das Kabinenpersonal begrüßt Sie an der Flugzeugtür und stellt sich Ihnen vor. Es bringt Sie zu Ihrem Sitzplatz und ist Ihnen so gut, wie möglich, behilflich. Das Kabinenpersonal verstaut Ihr Handgepäck mit Ihrem Einverständnis in das Gepäckfach über Ihrem Sitz und holt es auf Ihren Wunsch herunter.

Unsere Serviceleistungen an Bord

Wir bieten Ihnen an Bord die nachstehenden Serviceleistungen an, damit Sie eine bequeme und sichere Reise haben:

  • Die Sicherheitsbestimmungen an Bord werden Ihnen entsprechend dem Grad und Umfang Ihrer Behinderung erklärt. Bitte lesen Sie für weiterführende Informationen den Abschnitt „Serviceleistungen für sehbehinderte Fluggäste“ und „Serviceleistungen für hörgeschädigte Fluggäste„.
  • Das Kabinenpersonal erklärt sehbehinderten Gästen, nachdem sie ins Flugzeug eingestiegen sind, die Sicherheitsmaßnahmen an Bord und stellt ihnen das Kabinenpersonal vor.
  • Falls Ihnen beim Check-in eine Sitzplatznummer in der Notausgangsreihe zugewiesen wurde, hilft Ihnen das Kabinenpersonal, Ihren Sitzplatz aus Sicherheitsgründen zu wechseln.
  • Das Kabinenpersonal kann Sie weder tragen noch hochheben. Falls ein Rollstuhl an Bord benötigt wird, bitten wir Sie, das SunExpress Kundenservicecenter mindestens 48h vor Abflug hierüber zu informieren, um Ihnen eine barrierefreie Reise garantieren zu können.
  • Das Kabinenpersonal kann Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auf dem Weg zur/von der Toilette behilflich sein. Dies beinhaltet zum Beispiel das Informieren des Passagiers über die Lage von Rufknopf, Waschbecken und Toilettenspülung. Sehbehinderten Fluggästen wird beim Ertasten der Türklinke und des Schlosses zum Öffnen und Verschließen der Tür geholfen.
  • Bei weiteren Anliegen ist das Kabinenpersonal gerne behilflich, solange diese nicht im Tragen von schwerem Gepäck oder dem Passagier selbst bestehen.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Kabinenpersonal keine Hilfestellung bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme und Kinderbetreuung leistet.
  • In einem Notfall oder im Fall einer Evakuierung ist Ihnen das Kabinenpersonal beim Verlassen des Flugzeugs behilflich. Bitte lesen Sie für weiterführende Informationen den Abschnitt “Notfälle”.
  • Das Kabinenpersonal ist sehbehinderten Fluggästen auf Wunsch beim Auspacken und Identifizieren des Essens auf dem Mahlzeitentablett behilflich.
  • Ihre Kommentare und Empfehlungen sind uns wichtig. Es existieren in unseren Flugzeugen Formulare für Kommentare und Empfehlungen in Braille-Alphabet für unsere sehbehinderten Fluggäste. Die von Ihnen ausgefüllten Formulare können Sie bei unseren Flugbegleitern/innen abgeben. Diese Formulare werden in kürzester Zeit an uns weitergeleitet. Die sehbehinderten Fluggaeste, die das Braille-Alphabet nicht kennen, können nach Wunsch ihre Namen und Kontaktinformationen bei den Flugbegleitern/innen hinterlassen damit sie von uns angerufen werden können, um ihre Wünsche und Kommentare weiterleiten zu können. Ihre Forderungen werden gemäß Ihrer Kommentare und Empfehlungen nach Erhalt der an uns weitergeleiteten Formulare in kürzester Zeit beantwortet.

Serviceleistungen für sehbehinderte Fluggäste

Wir sorgen dafür, dass sehbehinderte Fluggäste zusammen mit ihrer Begleitperson und/oder dem Servicemitarbeiter vor den anderen Fluggästen an Bord gehen können. An der Flugzeugtür werden Sie von unserem Kabinenpersonal begrüßt. Es stellt sich Ihnen vor und begleitet Sie zu Ihrem Sitzplatz. Falls Sie Handgepäck haben, hilft Ihnen das Kabinenpersonal mit Ihrem Einverständnis beim Tragen, Verstauen und Herunterholen Ihres Handgepäcks im Gepäckfach über Ihrem Sitz.
In allen unseren Flugzeugen befinden sich Sicherheitskarten in Brailleschrift, um Sie mit den Sicherheitsbestimmungen an Bord vertraut zu machen. Das Kabinenpersonal händigt Ihnen diese Karte aus und bleibt bei Ihnen, während Sie die Karte lesen. Anschließend führt es ihnen die Sicherheitsbestimmungen praktisch vor. Auf diese Weise wissen Sie, wo Sie die betreffende Ausrüstung in einem Notfall finden. Die Sicherheitskarte können Sie während des gesamten Fluges behalten.
Wenn Sie die Brailleschrift nicht lesen können, macht Sie das Kabinenpersonal durch mündliche und praktische Anwendung mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut.

Serviceleistungen für hörgeschädigte Fluggäste

Wir sorgen dafür, dass hörgeschädigte Fluggäste zusammen mit ihrer Begleitperson und/oder dem Servicemitarbeiter vor den anderen Fluggästen an Bord gehen können. An der Flugzeugtür werden Sie von unserem Kabinenpersonal begrüßt. Es stellt sich Ihnen vor und begleitet Sie zu Ihrem Sitzplatz. Falls Sie Handgepäck haben, hilft Ihnen das Kabinenpersonal mit Ihrem Einverständnis beim Tragen, Verstauen und Herunterholen Ihres Handgepäcks im Gepäckfach über Ihrem Sitz.

Damit Sie die Sicherheitsbestimmungen an Bord verfolgen können, zeigen wir die Sicherheitsvideos mit Untertiteln. Außerdem befinden sich in den Sitztaschen vor Ihnen oder hinter den Sitzen Sicherheitskarten.
Falls das Videosystem nicht funktioniert und der Sicherheitsfilm nicht gezeigt werden kann, demonstriert Ihnen das Kabinenpersonal die Sicherheitsanweisungen manuell und/oder anhand des Ansagebuches.
Zur besseren Kommunikation verständigt sich das Kabinenpersonal gegebenenfalls über ein Notizheft mit Ihnen.

Die eigens zur Unterstützung unserer blinden oder gehörlosen Passagiere ausgebildeten Führ- und Assistenzhunde werden im Frachtraum (AVIH) oder in der Passagierkabine kostenlos mitbefördert. Führ- und Assistenzhunde können außerhalb ihrer Box gemeinsam mit Ihnen in der Kabine reisen. Es liegt in der Verantwortung unserer geschätzten Kunden, eine gültige Tollwutimpfung, einen Impfpass oder andere Impfdokumente, falls vorhanden, vorzulegen sowie die vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten erhaltene Genehmigung – sofern es sich um einen Hund aus der Türkei handelt – oder alle anderen für das Zielland relevanten Dokumente.
Wir bitten Sie darum, Ihre Sonderreservierung für die Beförderung eines Führ- und Assistenzhundes mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug zu tätigen. Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Hund während des Fluges einen Maulkorb zu verwenden.
Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass wir auf unseren Flügen maximal zwei Führ- und Assistenzhunde in der Kabine mitbefördern.

ESAN-Hunde (Emotional Support Animal), die den Passagier auf der Reise begleiten und als „Begleithund“ zertifiziert sind, werden kostenlos in der Passagierkabine oder im Laderaum (AVIH) transportiert. ESAN-Hunde dürfen Sie in der Kabine ohne Käfig begleiten. Es liegt in der Verantwortung unserer geschätzten Kunden, einen Nachweis der Tollwutimpfung, ihren Reisepass und, falls vorhanden, weitere Impfnachweise vorzuzeigen; des Weiteren, sofern der Hund aus der Türkei stammt, die Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung bzw. alle anderen für das Bestimmungsland erforderlichen Unterlagen. Falls Sie von einem therapeutischen oder psychiatrischen Hund begleitet werden, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen eine Bescheinigung einer lizenzierten Fachkraft für psychische Krankheiten (Arzt) vorzeigen können. Die Bescheinigung muss unter dem Briefkopf der Fachkraft erstellt und unterschrieben worden sein und darf, ausgehend vom geplanten Abflugtermin, nicht älter als ein Jahr sein. Wir bitten Sie, Ihre Sonderreservierungen für die Beförderung von ESAN-Hunden mindestens 3 Arbeitstage vor Ihrem Flug vorzunehmen.

Notfälle

SunExpress setzt Sie über die Sicherheitsbestimmungen an Bord und das Verhalten im Notfall folgendermaßen in Kenntnis:

  • Sicherheitsinformationen vor Abflug (Videofilm und/oder Demonstration durch das Kabinenpersonal),
  • Sicherheitskarten in Brailleschrift für sehbehinderte Fluggäste,
  • Ansagen des Kabinenpersonals,
  • Sicherheitskarten in den Sitztaschen vor Ihnen oder hinter Ihrem Sitz.

In einem Notfall ist Ihnen das Kabinenpersonal behilflich.
Bitte hören/schauen Sie in einem Notfall den Anweisungen des Kabinenpersonals aufmerksam zu und befolgen Sie sie.

Wenn Sie ohne Begleitperson reisen, müssen Sie in einem Notfall die folgenden Dinge selbst durchführen können:

  • Den Sicherheitsgurt schließen und öffnen
  • Die Sauerstoffmaske, die bei einem plötzlichen Druckverlust aus der Kabinendecke fällt, aufsetzen
  • Die Schwimmweste anlegen

Wenn Sie in diesen Fällen Hilfe benötigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie von einer Person begleitet werden müssen, die Ihnen in diesen Situationen helfen kann.

Unsere Serviceleistungen nach dem Flug

Auf Wunsch bieten wir unseren Fluggästen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität unsere Serviceleistungen auch nach dem Flug an.

Nachdem alle anderen Fluggäste ausgestiegen sind, helfen wir Ihnen, das Flugzeug zu verlassen.
Nach der Ankunft am Zielort werden Ihnen Ihre Hilfsmittel (Rollstuhl, Gehhilfe, etc.) an der Flugzeugtür bereitgestellt.

Bei Auslandsflügen begleitet Sie ein Servicemitarbeiter zur Passkontrolle und hilft Ihnen bei der Erledigung der Passformalitäten. Außerdem ist er Ihnen bei der Gepäckausgabe behilflich und begleitet Sie bis zu Ihrem Abholer und/oder Ihrem Fahrzeug außerhalb des Terminals.

Fluggäste mit einer Behinderung und eingeschränkter Mobilität erhalten auf Wunsch an jedem Flughafen vor und nach dem Flug die notwendige Unterstützung.

Schäden an Ihrem Gepäck und an Ihren Hilfsmitteln werden bevorzugt und dringlich behandelt. Die Entschädigung, die für beschädigtes Gepäck und/oder Ausrüstung gezahlt wird, richtet sich nach den internationalen Abkommen. Im Fall von Gepäckverlust oder – schäden wenden Sie sich bitte an unser „Büro für Gepäckermittlung„. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die „Verlust- oder Schadensanzeigen“ unverzüglich und schriftlich an SunExpress geschickt werden müssen. Informationen zu Haftung und Schadensersatz von verlorenem oder beschädigtem Gepäck erhalten Sie im Abschnitt „Allgemeine Beförderungsbedingungen„.

Bei Fragen in Bezug auf die Hilfe, die Sie am Flughafen erhalten können, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Flughafen.

Bei Fragen zu Ihrem Flugticket oder zu Umbuchungen wenden Sie sich bitte an unser Kundenservicecenter.

Unser Ziel als SunExpress ist es, Ihnen einen noch besseren Service anzubieten. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Deshalb ist uns Ihre Meinung sehr wichtig. Sie können Ihre Wünsche und Anregungen in Bezug auf SunExpress mit oder ohne eine Mitgliedschaft bei unserem Kundenservice „hier“ an uns weiterleiten.

VIELEN DANK, DASS SIE SICH FÜR SUNEXPRESS ENTSCHIEDEN HABEN.